VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie

95/46/EG ( Verordnung Datenschutz-Grundverordnung)

KAPITEL I.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Ziele

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der

Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher

Personen, insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Union darf aus Gründen

des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

nicht eingeschränkt oder verboten werden.

Artikel 2

Anwendungsbereich des Materials

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung

personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung

personenbezogener Daten, die in einer Archivdatei gespeichert sind oder zur

Archivierung bestimmt sind.

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener

Daten

a) die im Rahmen von Tätigkeiten erfolgen, die nicht dem Anwendungsbereich des

Unionsrechts unterliegen:

b) die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der unter Titel V Kapitel 2 EUV fallenden

Tätigkeiten durchgeführt werden;

c) von einer natürlichen Person in Ausübung ausschließlich persönlicher oder

häuslicher Tätigkeiten durchgeführt;

d) Durchgeführt von den zuständigen Behörden zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung

und Verfolgung von Straftaten

strafrechtliche Sanktionen, einschließlich des Schutzes und der Abwehr von

Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.

3. Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten

durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union. Die Verordnung (EG)

Nr. 45/2001 und andere Rechtsakte der Union, die für die Verarbeitung gelten, werden

angepasst an die Grundsätze und Vorschriften dieser Verordnung gemäß Artikel 98.

(4) Diese Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG und insbesondere

die in den Artikeln 12 und 13 enthaltenen Bestimmungen zur Verantwortlichkeit der

Anbieter von Vermittlungsdiensten unberührt. mit 15? davon.

Artikel 3

Räumlicher Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der

Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters

im Gebiet der Union, unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb oder außerhalb

der Union stattfindet.

(2) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

von im Gebiet der Union ansässigen betroffenen Personen durch einen nicht in der

Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die

Verarbeitungstätigkeiten sich auf Folgendes beziehen:

a) die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an betroffene

Personen in der Union, unabhängig davon, ob von den betroffenen Personen eine

Zahlung verlangt wird;

b) die Überwachung ihres Verhaltens, sofern dieses Verhalten innerhalb der Union

erfolgt.

(3) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

durch einen Verantwortlichen, der nicht in der Union niedergelassen ist, sich jedoch an

einem Ort befindet, wo gemäß Völkerrecht das Recht eines Mitgliedstaats gilt.

Artikel 4

Definition

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(1) „personenbezogene Daten“ sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder

identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; Als

identifizierbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere

mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu

Standortdaten, zu einer elektronischen Kennung oder zu einem oder mehreren

spezifischen Elementen der Kennung identifizierbar ist. physische, physiologische,

genetische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen

Person;

Welche Daten wir erheben | Wie wir sie sammeln | Zweck der Datenerhebung

O. Wir erfassen zwei Arten von Benutzerinformationen: Daten, die Benutzer durch

freiwillige Registrierung auf unserer Site bereitstellen, und Tracking-Informationen, die

hauptsächlich aus Seitenaufrufen auf unserer Site gewonnen werden. Mithilfe dieser

Informationen können wir unsere Inhalte besser auf die Kundenbedürfnisse

zuschneiden und unser Publikum demografisch verstehen. Obwohl wir die

Benutzerverkehrsmuster auf unserer Site überwachen, korrelieren wir diese

Informationen nicht mit Daten über einzelne Benutzer. Obwohl wir die Suchbegriffe

verfolgen, die Benutzer in unsere Suchmaschine eingeben, wird diese Verfolgung

niemals mit einzelnen Benutzern in Verbindung gebracht.

B. Wir benötigen diese Informationen, um die Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen

und ihnen einen besseren Service bieten zu können, insbesondere aus folgenden

Gründen:

- Nein- Wir können die Informationen verwenden, um unsere Dienste zu verbessern,

- Nein. Wir senden Ihnen regelmäßig Werbe-E-Mails zu neuen Produkten,

Sonderangeboten oder anderen Informationen, die unserer Meinung nach für Sie

interessant sein könnten.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir haben

Ihre Einwilligung dazu oder sind gesetzlich dazu verpflichtet. Wir können Ihre

personenbezogenen Daten dazu verwenden, Ihnen Werbeinformationen über Dritte

zuzusenden, die für uns von Interesse sein könnten, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie

dies wünschen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die von uns über Sie gespeicherten Informationen

falsch oder unvollständig sind, schreiben Sie uns bitte so schnell wie möglich oder

senden Sie uns eine E-Mail. Eventuelle Fehler werden wir umgehend korrigieren.

Wenn Sie zuvor zugestimmt haben, dass wir Ihre personenbezogenen Daten für

Direktmarketingzwecke verwenden, können Sie Ihre Meinung jederzeit ändern, indem

Sie uns schreiben oder eine E-Mail an dpo@Winehouseportugal.com senden.

2. „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne automatisierte Verfahren ausgeführte Vorgang

oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie

das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die

Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, Abfrage, Nutzung, Offenlegung durch

Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Offenlegung, Abgleich oder

Zusammenschaltung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung;

So verarbeiten wir Daten | Wo werden sie gespeichert |

Wir erfassen persönliche Daten unserer Kunden, behandeln diese anonym und geben

keine personenbezogenen Daten an Unternehmen außerhalb von Wine House Portugal

weiter.

Wir arbeiten für das E-Mail-Marketing mit SendingBlue zusammen, auf dieser Plattform

werden ausschließlich Kunden-E-Mails gespeichert, alle anderen Daten, Namen,

Adressen, Kontakte und ggf. Bankdaten liegen auf unserem europäischen Server.

3. „Einschränkung der Verarbeitung“ das Anbringen einer Markierung gespeicherter

personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;

Datenspeicherdauer

Der Kunde kann sich jederzeit registrieren, seine Daten organisieren, seine Daten

anpassen oder ändern, die Wiederherstellung seiner Daten beantragen, seine Daten

einsehen, seine Daten verwenden und/oder kopieren und die Daten löschen oder

vernichten. Ihre Daten.

Kundendaten werden 3 Jahre lang ab der letzten Interaktion mit der Website

gespeichert, der Kunde kann jedoch jederzeit die Löschung seines Kontos verlangen.

(4) „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die

darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche

Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um

Aspekte bezüglich ihrer Arbeitsleistung zu analysieren oder vorherzusagen,

Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Standort

oder Reisen;

(5) „Pseudonymisierung“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise,

dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen

betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen

Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen

Maßnahmen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer

identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden können;

(6) „Datei“ ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach

bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral,

dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten verteilt geführt

wird;

(7) „Verantwortlicher“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung

oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel

der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und

Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten

vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten

Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten

vorgesehen werden;

DPO - Datenschutzbeauftragter

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Daten sicher sind. Um einen unbefugten Zugriff oder

eine unbefugte Offenlegung zu verhindern, haben wir geeignete physische,

elektronische und organisatorische Verfahren eingerichtet, um die von uns

gesammelten Informationen zu schützen und zu sichern.

Unser Unternehmen verfügt über einen Datenschutzbeauftragten, der für die Sicherheit

personenbezogener Daten sorgt.

Wenn Sie diese Person bei Fragen zur Sicherheit personenbezogener Daten

kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte unter dpo@winehouseportugal.com an

sie.

(8) „Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde,

Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des

Verantwortlichen verarbeitet;

9. „Empfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder

andere Stelle, der personenbezogene Daten übermittelt werden, unabhängig davon, ob

es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen

bestimmter Untersuchungsmaßnahmen nach dem Unionsrecht oder dem Recht der

Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht

als Empfänger; Die Verarbeitung derartiger Daten durch die Behörden muss im Einklang

mit den für die Zwecke der Verarbeitung geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen.

(10) „Dritter“ ist eine natürliche Person

Wir werden nicht verkaufen, verteilen oder vermieten

oder eine juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der

betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen,

die der unmittelbaren Aufsicht des Auftragsverarbeiters unterstehen, befugt sind, die

personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

(11) „Einwilligung“ der betroffenen Person ist eine freiwillig für den bestimmten Fall, in

informierter Weise und ausdrücklich abgegebene Willensbekundung, mit der die

betroffene Person in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen

bestätigenden Handlung zu verstehen gibt, dass die sie betreffenden

personenbezogenen Daten oder sie werden behandelt;

(12) „Verletzung personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit durch

unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung bzw. unbefugte Vernichtung, Verlust,

Veränderung, Weitergabe oder Zugang zu übermittelten, gespeicherten oder auf

sonstige Weise verarbeiteten personenbezogenen Daten;

(13) „genetische Daten“ sind personenbezogene Daten über die ererbten oder

erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige

Informationen über die Physiologie oder Gesundheit dieser natürlichen Person liefern

und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe von die betreffende

Person. Ursache;

(14) „biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene

personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder

verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige

Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, insbesondere

Gesichts- oder Fingerabdruckdaten;

(15) „Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der

körperlichen oder geistigen Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der

Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, aus denen Informationen über den

Gesundheitszustand dieser Person hervorgehen;

(16) "

a) im Falle einer Person, die für Verarbeitungsniederlassungen in mehr als einem

Mitgliedstaat verantwortlich ist, der Ort ihrer Hauptverwaltung innerhalb der Union, es

sei denn, dass Entscheidungen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung

personenbezogener Daten in einer anderen Niederlassung des Mitgliedstaats getroffen

werden. Staat; der für die Leitung der Union verantwortlich ist und dass die Einrichtung

die Befugnis besitzt, derartige Entscheidungen umzusetzen; in diesem Fall ist die

Einrichtung, die derartige Entscheidungen als Haupteinrichtung getroffen hat,

zuständig;

b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem

Mitgliedstaat der Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der

Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des

Auftragsverarbeiters in der Union wo die wichtigsten Verarbeitungstätigkeiten

durchgeführt werden. im Rahmen der Tätigkeiten der Niederlassung des

Unterauftragnehmers, sofern dieser besonderen Pflichten nach dieser Verordnung

unterliegt;

(17) „Vertreter“ ist eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person,

die von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 27 schriftlich

in Bezug auf die jeweiligen Pflichten nach dieser Verordnung vertreten wird. Diese

Verordnung ;

(18) „verstehen“ eine natürliche oder juristische Person, die, unabhängig von ihrer

Rechtsform, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, einschließlich Unternehmen oder

Vereinigungen, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben;

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(19) „Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus der Muttergesellschaft und den

abhängigen Unternehmen besteht;

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(20) „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ sind interne Vorschriften zum

Schutz personenbezogener Daten, die ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

niedergelassener Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter bei Übermittlungen oder

Kategorien von Übermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen

oder Auftragsverarbeiter in einem Mitgliedstaat anwendet. oder mehreren Drittländern,

in einer Unternehmensgruppe oder in einer Gruppe von Unternehmen, die eine

gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben;

(21) „Steuerbehörde“ ist eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete

unabhängige öffentliche Behörde;

(22) „betroffene Aufsichtsbehörde“ ist eine Aufsichtsbehörde, bei der die Verarbeitung

personenbezogener Daten erfolgt, und zwar auf Grundlage

a) Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter hat seine Niederlassung im

Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde;

b) die betroffenen Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde

durch die Datenverarbeitung erhebliche Auswirkungen haben oder haben können; oder

c) es wurde eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht;

(23) grenzüberschreitende Verarbeitung“

a) die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von

Niederlassungen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines

Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der für

die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter in mehr als einem

Mitgliedstaat niedergelassen ist; Mitglied; oder

b) die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer

einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters

erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem

Mitgliedstaat hat oder haben kann;

(24) „maßgeblicher und begründeter Einspruch“ ist ein Einspruch gegen einen

Entscheidungsentwurf, mit dem festgestellt werden soll,

ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob die vorgeschlagene Maßnahme

in Bezug auf den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser

Verordnung steht, wobei die Schwere der Risiken, die der Beschlussentwurf für die

Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt, klar

aufgezeigt wird und gegebenenfalls gegebenenfalls den freien Verkehr

personenbezogener Daten innerhalb der Union;

(25) „Dienste der Informationsgesellschaft“ sind Dienste im Sinne des Absatzes 1. 1

Buchstabe b) des Artikels 1? Richtlinie 2015/1535 des Europäischen Parlaments und

des Rates (1);

(26) „Internationale Organisation“ ist eine Organisation und eine von ihr verwaltete

Einrichtung des Völkerrechts oder eine andere Einrichtung, die durch ein zwischen zwei

oder mehreren Ländern geschlossenes Abkommen oder auf der Grundlage eines

solchen Abkommens gegründet wurde.

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KAPITEL II

Grundsätze

Artikel 5

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Personenbezogene Daten sind:

a) das Thema einer fairen, gerechten und transparenten Verarbeitung der

personenbezogenen Daten der betroffenen Person („Verständlichkeit, Fairness und

Transparenz“);

b) Die Daten wurden für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und

dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise verarbeitet

werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke

oder für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische

Zwecke gilt nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken gemäß Absatz 1. 1

von Artikel 89? (,Zweckbindung‘);

c) sie sind angemessen und erheblich und auf das für die Zwecke der Verarbeitung

notwendige Maß beschränkt („Datenminimierung“);

d) Genau und bei Bedarf aktualisiert; Es müssen alle geeigneten Schritte unternommen

werden, um sicherzustellen, dass die Daten

unter Berücksichtigung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unverzüglich

gelöscht oder berichtigt („Richtigkeit“); 4.5.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union

L 119/35 (1) Richtlinie 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.

September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen

Vorschriften und Vorschriften über die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241,

S. 1), 17.9.2015, S. 1. 1).

e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen

nur für den für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlichen Zeitraum

ermöglicht; Personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, sofern sie

ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für

wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

gemäß Absatz 1 verarbeitet werden. Artikel 89 Absatz 1, vorbehaltlich der Anwendung

geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die nach dieser Verordnung

zum Schutz der Rechte und Freiheiten erforderlich sind;

f) in einer Weise verarbeitet werden, die ihre Sicherheit gewährleistet, einschließlich

Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem

Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch

geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und

Vertraulichkeit“);

2. Die für die Kontrolle verantwortliche Person ist für die Einhaltung des Absatzes 1

verantwortlich und muss dies nachweisen können (Rechenschaftspflicht).

Artikel 6

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

1. Eine Behandlung ist nur zulässig, wenn mindestens eine der folgenden Situationen

vorliegt:

a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben

s Ihre personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke;

b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die

betroffene Person ist, oder für den Abschluss vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich,

die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der

Verantwortliche unterliegt;

d) die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person

oder einer anderen natürlichen Person erforderlich;

e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im

öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem

Verantwortlichen übertragen wurde;

f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen

oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und

Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten

erfordern, überwiegen, insbesondere wenn Bei der betroffenen Person handelt es sich

um ein Kind. Absatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die elektronische Datenverarbeitung

durch Behörden im Rahmen der Aufgabenerfüllung.

(2) Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen beibehalten oder erlassen,

um die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung hinsichtlich der Verarbeitung

von Daten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Absatz 1 Buchstaben c und e

anzupassen. besondere Anforderungen an die Verarbeitung und andere Maßnahmen

zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Treu und Glauben der Verarbeitung, auch

für andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.

3. Die Rechtsgrundlage für die in Absatz 1 Buchstaben c) und e) genannte Verarbeitung

ist:

a) durch Unionsrecht; oder

b) dem Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt.

Der Zweck der Verarbeitung ist auf dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder muss im

Hinblick auf die in Absatz 1 Buchstabe e genannte Verarbeitung für die Wahrnehmung

einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung

öffentlicher Gewalt erfolgt. liegt beim Verantwortlichen. investiert. Diese

Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der

Vorschriften dieser Verordnung enthalten, insbesondere: die allgemeinen Bedingungen

für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen; die Arten

verarbeiteter Daten; die betroffenen Personen; die Stellen, denen personenbezogene

Daten übermittelt werden können und zu welchen Zwecken; die Grenzen, die für die

Zwecke der Verarbeitung eingehalten werden müssen; Erhaltungsbedingungen; und die

Verarbeitungsvorgänge und -verfahren, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung

der Rechtmäßigkeit und Fairness der Verarbeitung, derartige Maßnahmen. Das

Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten muss ein Ziel von öffentlichem

Interesse verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen

Zweck stehen.

4. Wenn die Verarbeitung zu anderen Zwecken als denen, zu denen die

personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen

Person oder auf Bestimmungen des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten

beruht, die eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellen, um

sicherzustellen, dass die Verarbeitung für Die Verarbeitung zu anderen Zwecken ist mit

dem Zweck vereinbar, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben

wurden. Dabei werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

a) jeden Zusammenhang zwischen dem Zweck, zu dem die personenbezogenen Daten

erhoben wurden, und dem Zweck ihrer Weiterverarbeitung;

b) den Kontext, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere

im Hinblick auf die Beziehung zwischen den betroffenen Personen und dem

Verantwortlichen;

c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere, ob besondere Kategorien

personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob

personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß

Artikel 10 verarbeitet werden;

d) die möglichen Folgen der weiteren Verarbeitung für die betroffenen Personen;

e) das Vorhandensein angemessener Garantien wie Verschlüsselung oder

Pseudonymisierung.

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